Vollkasko oder Teilkasko?
Juliva am 15. Oktober 2010
Bis 30. November können Kfz-Versicherungsverträge, deren Vertragsjahr dem Kalenderjahr entspricht, mit Wirkung zum Jahresende gekündigt werden. Beim Vergleich der Kosten und Leistungen unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften stellt sich für viele Autofahrer auch die Frage, ob Voll- oder Teilkasko gewählt oder beibehalten werden soll.
Unterschiede zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherungen
Während die Kfz-Haftpflicht ausschließlich Schäden deckt, die durch Verschulden des Fahrers Dritten entstanden sind, sichern die Kaskoversicherungen auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die Haftpflichtversicherung ist für jedes zugelassene Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben, die Wahl des Kasko-Schutzes liegt individuell bei jedem Versicherungsnehmer. Die Unterschiede zwischen Voll- und Teilkasko liegen im Preis und im Deckungsumfang. Die Konditionen ermitteln sich aus persönlichen Faktoren, dem Fahrzeugtyp und den Schadenfreiheitsklassen.
Leistungsumfang der Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am versicherten Fahrzeug, die auf Diebstahl, Hagel oder Unfälle mit Tieren zurückzuführen sind. Dadurch sind der Diebstahl eines Autos, Beschädigungen eines Einbruchs oder Zusammenstöße mit Wildtieren abgesichert. Versicherungen bieten Tarife mit unterschiedlichem Deckungsumfang an: während bei Premiumtarifen auch kleine Parkrempler oder Zusammenstöße mit Haustieren abgesichert sind, bieten Einsteigertarife ausschließlich Schutz für Schäden beim Zusammenstoß mit Haarwild. Anders als bei Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung folgt bei der Teilkasko auf einen Schaden keine Änderung der Schadenfreiheitsklasse – eine Beitragserhöhung fällt daher nicht an.
Leistungsumfang der Vollkasko
Eine Vollkaskoversicherung kann nur zusammen mit der Teilkasko abgeschlossen werden. Über die darin versicherten Schäden hinaus reguliert die Vollkasko auch bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismus. In der Regel werden die Reparaturkosten sowie Nutzungsgebühren für einen Leihwagen erstattet – handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, wird der Zeitwert des Fahrzeugs ausgezahlt. Eine Ausnahme gilt für Neuwagen: bei diesen wird für einen festgelegten Zeitraum mit dem Neuwert des Wagens reguliert – je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft gilt dieser erweiterte Schutz sechs bis 24 Monate lang. Ein Schaden in der Vollkasko führt – sofern kein Rabattschutz oder -retter vereinbart wurde – zu einer Verschlechterung der Schadenfreiheitsklasse und damit zu höheren Versicherungsbeiträgen
Abgelegt unter Sparen | Keine Kommentare